Wahrung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten
Wir halten die international anerkannten Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen ein und gewährleisten als Minimum die Achtung des Mindestalters für die Zulassung zu einer Beschäftigung – immer im Einklang mit den jeweiligen nationalen Bestimmungen. Dabei haben stets bestehende strengere interne und nationale Regelungen Vorrang. Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv-Verhandlungen im Rahmen der nationalen Regelungen und bestehender Vereinbarungen erkennen wir ausdrücklich an.
Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind uns wichtig. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz ab und bekennen uns unter Berücksichtigung der jeweiligen kulturellen und rechtlichen Besonder- heiten ausdrücklich zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität der Beschäftigten in Bezug auf Geschlecht, Alter, Kultur, Religion, Fähigkeiten und sexuelle Orientierung.
Wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz
Alle unsere Mitarbeiter haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Deshalb halten wir mindestens die jeweiligen nationalen Regelungen und Standards ein.