Wahrung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten

Wir halten die international anerkannten Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnormen ein und gewährleisten  als Minimum die Achtung des Mindestalters für die Zulassung zu einer Beschäftigung – immer im Einklang  mit den jeweiligen nationalen Bestimmungen. Dabei haben stets bestehende strengere interne und nationale  Regelungen Vorrang. Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv-Verhandlungen  im Rahmen der nationalen Regelungen und bestehender Vereinbarungen erkennen wir ausdrücklich an.

Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind uns wichtig. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung am  Arbeitsplatz ab und bekennen uns unter Berücksichtigung der jeweiligen kulturellen und rechtlichen Besonder-  heiten ausdrücklich zur Förderung von Chancengleichheit und Diversität der Beschäftigten in Bezug auf  Geschlecht, Alter, Kultur, Religion, Fähigkeiten und sexuelle Orientierung.

Wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz

Alle unsere Mitarbeiter haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Deshalb halten wir  mindestens die jeweiligen nationalen Regelungen und Standards ein.